Die Landesregierungen von Bremen, Hamburg und nun auch Nordrhein-Westfalen haben sich zu einer gemeinsamen Bundesratsinitiative entschlossen mit dem Ziel, das Wohnungsvermittlungsgesetz (WoVermRG) zu ändern.
Ist das so? Meine klare Antwort: Nein.
Selbstverständlich wird von den Wohnungssuchenden die Leistung des Maklers in Anspruch genommen. Aber auch wenn man dieser Bundesratsinitiative etwas abgewinnt, eine Änderung des WoVerRG wird mit Sicherheit nicht zu einer Reduzierung der Wohnkosten führen. Der Schuss wird nach hinten losgehen. Die Vermieter, ob gewerblich oder privat, müssen die Vertriebskosten dann über höhere Mieten wieder reinholen.
Ob die GEWOBA in Bremen, die STÄWOG in Bremerhaven oder die privaten Haus & Grund Eigentümer, alle Anbieter von Wohnraum müssen genau kalkulieren, um die zur Vermietung angebotenen Immobilien in einem marktfähigen Zustand halten zu können. Kapitalkosten, Instandhaltungskosten und auch die Vertriebskosten müssen über die Nettokaltmieten finanziert werden. Sind die Maklerkosten zukünftig allein vom Vermieter zu zahlen, dann steigen die Mieten. Das ist so sicher wie das Amen in der Kirche. Auch eine GEWOBA kalkuliert nicht anders. Ansonsten würde unsere Finanzsenatorin zukünftig auf die satten jährlichen Überschüsse aus der Beteiligung an der GEWOBA verzichten müssen.
Anstatt immer wieder das Feindbild Vermieter – Mieter an die Wand zu malen, sollten sich die Initiatoren erst einmal mit dem Thema kaufmännische Kalkulation auseinandersetzen.
Ihr Andreas Schemmel
Vorsitzender Haus & Grund Bremen e.V.