Für die Grüne Bürgerschaftsfraktion nur dann, wenn hierdurch das Mietniveau gedämpft wird
Lieber Matthias Güldner, haben Sie das Prinzip des mit der Mietrechtsreform des Jahres 2001 im BGB eingeführten qualifizierten Mietspiegels nicht verstanden? Die in einem Mietspiegel ausgewiesenen Nettokaltmieten bilden das tatsächliche aktuelle Mietniveau in einer Stadt. Die ausgewiesenen Mieten stellen die Obergrenze für mögliche Mieterhöhungen dar. „Ein solcher Mietspiegel verhindert somit überzogene Mieterhöhungen“, so Richter.
Die Politik fordert gut ausgestattete Wohnungen mit einer guten Energiebilanz. Das setzt aber Investitionen voraus, die weit über übliche Instandhaltungsmaßnahmen hinausgehen. Solche Investitionen müssen auch von den Immobilieneigentümerinnen und -eigentümern finanziert werden können. Ein Mietspiegel für Bremen ist ein gutes Instrument, um einen objektiven Überblick über das tatsächliche Mietniveau zu erhalten. Ein solches Instrument fehlt bisher in Bremen, so Haus & Grund. Der Wunsch von Matthias Güldner nach einem von Interessenlagen bestimmten Mietspiegel ist an Peinlichkeit kaum noch zu überbieten.
Ihr Bernd Richter,
Geschäftsführer Haus & Grund Bremen e.V.